Vermessung ist die präzise Erfassung, Verarbeitung und Darstellung von Geodaten zur Bestimmung von Positionen, Höhen und Entfernungen in Raum und Landschaft. 

Katastervermessung

Alle Vermessungen zur Feststellung und Wiederherstellung bestehender Grundstücksgrenzen sowie zur Bildung neuer Grenzen.

Bei Unklarheiten über den Grenzverlauf ist eine Grenzherstellung erforderlich. Hierbei können einzelne Grenzpunkte im Verfahren der Abmarkung erneuert oder ein Grenzfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Zur Anerkennung des Verfahrens findet ein Grenztermin statt, bei dem die Beteiligten die beantragten Grenzpunkte angezeigt bekommen.

Eine Teilung ist erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstückes veräußert oder belastet werden soll. 

Zur Anerkennung des Verfahrens findet ein Grenztermin statt, bei dem die Beteiligten die neu gesetzten und beantragten Grenzpunkte angezeigt bekommen. Das Ergebnis der Vermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. 

Ein Grenzzeugnis ist die amtliche Bestätigung des Verlaufes einer festgestellten oder als festgestellt geltenden Grenze. Die Beteiligten erhalten eine Urkunde über das Ergebnis der Vermessung.

Handelt es sich um die Aufnahme von Veränderungen, die durch Neuanlegung, Verlegung oder Verbreiterung von Straßen, Eisenbahnen, Kanälen etc. eingetreten sind, spricht man von einer Schlussvermessung. 

Ingenieurvermessung

Vermessungsarbeiten im Zusammenhang mit der Planung und Überwachung technischer und natürlicher Objekte. 

Gebäudeinnenaufmaß

 

- für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen

- zur Mietflächenberechnung

- zur Nutz- und Gewerbeflächenermittlung

 

Trassierung

 

- linienförmige Erfassung

- lage- und höhenmäßige Beschreibung des Trassenverlaufs

- Aufschlüsselung nach topographischen, bautechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten

 

Digitale Geländemodelle

 

- Erzeugung von Höhenlinien

- flächendeckende Höhenerfassung

 

Medienaufmaß

 

- Schachtkataster

- Bestandspläne nach DIN 2425

- Schlussvermessungen

Lage- und Höhenpläne

 

- für die Entwurfsvermessung

- als Grundlage von Bebauungsplänen

- als Projektierungsgrundlage

- zur Flächenerfassung

- für Massenberechnungen 

- als Bestandsdokumentation

 

Achsangaben

 

- Bauwerksabsteckungen

- Stützpunktabsteckung bei Trassen

- Absteckung von Seezeichen

 

Deformationsmessungen

 

Aufnahme von elastischen und/oder plastischen Verformungen des Bauwerks hervorgerufen durch: 

- Setzung, Hebung und Senkung

- Verschiebung und Kippung

- Schwingung

- Eigenverformung

 

Festpunktbestimmungen

 

- Höhenangaben aller Art

- Lagefestpunkte

Baubegleitung

Alle Vermessungsleitungen von der Vorbereitung bis zur Einmessung Ihres Bauvorhabens

Amtlicher Lageplan

 

Der amtliche Lageplan enthält Tatbestände an Grund und Boden, die durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt worden sind und mit dem öffentlichen Glauben beurkundet werden. Er ist die Grundlage für den objektbezogenen Lageplan, welcher zusätzlich alle relevanten Daten des neuen Bauvorhabens beinhaltet. 

 

Absteckung

 

Ist ein Bauantrag positiv beschieden, muss die Lage und Höhe des geplanten Gebäudes in die Örtlichkeit übertragen werden. Es wird unterschieden in Grobabsteckung und Feinabsteckung. 

Einmessbescheinigung

 

Die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage des neuen Bauvorhabens ist der Bauaufsichtsbehörde gem. §72 Abs. 9 BbgBO binnen zwei Wochen nach Baubeginn nachzuweisen.  

 

Gebäudeeinmessung

 

Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so hat der jeweilige Eigentümer, Nutzungs- oder Erbbauberechtige gem. §23 Abs. 2 BbgVermG auf seine Kosten das Gebäude durch die Katasterbehörde oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen zu lassen. Diese Leistung kann i.d.R. im Zuge der Einmessbescheinigung durchgeführt werden.

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