Alle Vermessungen zur Feststellung und Wiederherstellung bestehender Grundstücksgrenzen sowie zur Bildung neuer Grenzen.
Bei Unklarheiten über den Grenzverlauf ist eine Grenzherstellung erforderlich. Hierbei können einzelne Grenzpunkte im Verfahren der Abmarkung erneuert oder ein Grenzfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Zur Anerkennung des Verfahrens findet ein Grenztermin statt, bei dem die Beteiligten die beantragten Grenzpunkte angezeigt bekommen.
Eine Teilung ist erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstückes veräußert oder belastet werden soll.
Zur Anerkennung des Verfahrens findet ein Grenztermin statt, bei dem die Beteiligten die neu gesetzten und beantragten Grenzpunkte angezeigt bekommen. Das Ergebnis der Vermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet.
Ein Grenzzeugnis ist die amtliche Bestätigung des Verlaufes einer festgestellten oder als festgestellt geltenden Grenze. Die Beteiligten erhalten eine Urkunde über das Ergebnis der Vermessung.
Handelt es sich um die Aufnahme von Veränderungen, die durch Neuanlegung, Verlegung oder Verbreiterung von Straßen, Eisenbahnen, Kanälen etc. eingetreten sind, spricht man von einer Schlussvermessung.
Vermessungsarbeiten im Zusammenhang mit der Planung und Überwachung technischer und natürlicher Objekte.
Gebäudeinnenaufmaß
- für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen
- zur Mietflächenberechnung
- zur Nutz- und Gewerbeflächenermittlung
Trassierung
- linienförmige Erfassung
- lage- und höhenmäßige Beschreibung des Trassenverlaufs
- Aufschlüsselung nach topographischen, bautechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten
Digitale Geländemodelle
- Erzeugung von Höhenlinien
- flächendeckende Höhenerfassung
Medienaufmaß
- Schachtkataster
- Bestandspläne nach DIN 2425
- Schlussvermessungen
Lage- und Höhenpläne
- für die Entwurfsvermessung
- als Grundlage von Bebauungsplänen
- als Projektierungsgrundlage
- zur Flächenerfassung
- für Massenberechnungen
- als Bestandsdokumentation
Achsangaben
- Bauwerksabsteckungen
- Stützpunktabsteckung bei Trassen
- Absteckung von Seezeichen
Deformationsmessungen
Aufnahme von elastischen und/oder plastischen Verformungen des Bauwerks hervorgerufen durch:
- Setzung, Hebung und Senkung
- Verschiebung und Kippung
- Schwingung
- Eigenverformung
Festpunktbestimmungen
- Höhenangaben aller Art
- Lagefestpunkte
Alle Vermessungsleitungen von der Vorbereitung bis zur Einmessung Ihres Bauvorhabens
Der amtliche Lageplan enthält Tatbestände an Grund und Boden, die durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt worden sind und mit dem öffentlichen Glauben beurkundet werden. Er ist die Grundlage für den objektbezogenen Lageplan, welcher zusätzlich alle relevanten Daten des neuen Bauvorhabens beinhaltet.
Absteckung
Ist ein Bauantrag positiv beschieden, muss die Lage und Höhe des geplanten Gebäudes in die Örtlichkeit übertragen werden. Es wird unterschieden in Grobabsteckung und Feinabsteckung.
Einmessbescheinigung
Die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage des neuen Bauvorhabens ist der Bauaufsichtsbehörde gem. §72 Abs. 9 BbgBO binnen zwei Wochen nach Baubeginn nachzuweisen.
Gebäudeeinmessung
Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so hat der jeweilige Eigentümer, Nutzungs- oder Erbbauberechtige gem. §23 Abs. 2 BbgVermG auf seine Kosten das Gebäude durch die Katasterbehörde oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen zu lassen. Diese Leistung kann i.d.R. im Zuge der Einmessbescheinigung durchgeführt werden.
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